Stellungnahme der BAG zu Entscheidungen des DFB-Kontrollausschusses

Mit Erstau­nen hat die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Fan­pro­jek­te (BAG) eini­ge Ent­schei­dun­gen des DFB-Kon­troll­aus­schus­ses zur Kennt­nis genommen.

Bei­spiel­haft sei hier das Straf­maß nach dem Kas­sen­rol­len­wurf beim Spiel FC St. Pau­li gegen Ein­tracht Frank­furt genannt. Stra­fen soll­ten immer in Bezug auf den Ein­zel­fall sowie im Ver­hält­nis zu ande­ren Stra­fen, ange­mes­sen und nach­voll­zieh­bar sein.

Der DFB weiß und for­dert von den Ver­ei­nen, dass Stra­fen in Fäl­len wie die­sen den ermit­tel­ten „Tätern“ auf­ge­bür­det wer­den. Damit hat der DFB aber auch die Ver­ant­wor­tung, ähn­lich wie ein „nor­ma­les“ Gericht, den Ein­zel­fall in Bezug auf den „Täter“, des­sen Moti­va­ti­on, sozia­les Umfeld und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on hin zu betrach­ten und ein Urteil dar­auf abzustimmen

Wir for­dern den DFB und die betei­lig­ten Gre­mi­en auf, sich von sei­ner von Außen nicht nach­voll­zieh­ba­ren und schein­bar will­kür­li­chen Straf­pra­xis zu ver­ab­schie­den und end­lich einen für alle ein­seh­ba­ren Straf­kata­log auf­zu­stel­len, der auch im Ein­zel­fall nach­voll­zieh­bar ist.

Dar­über hin­aus for­dern wir die Ver­eins­füh­run­gen aller Lizenz­ver­ei­ne auf, im Sin­ne aller Fuß­ball­fans künf­tig kein Straf­maß zu akzep­tie­ren, dass den oben genann­ten Gesichts­punk­ten nicht entspricht.

i.A. Mat­thi­as Stein

BAG Spre­cher

Schreibe einen Kommentar